RS Vwgh 1975/2/24 0749/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1975
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0530/71 E 10. Dezember 1971 RS 2 hier: "geraume Zeit"

Stammrechtssatz

Der berufskundlichen Einschätzung ist grundsätzlich jener Beruf zugrunde zu legen, den der Beschädigte während der von ihm erreichten günstigsten sozialen Höhenlage seines Berufslebens ausgeübt hat.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Besondere Fälle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974000749.X01

Im RIS seit

24.02.1975

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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