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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0530/71 E 10. Dezember 1971 RS 2 hier: "geraume Zeit"Stammrechtssatz
Der berufskundlichen Einschätzung ist grundsätzlich jener Beruf zugrunde zu legen, den der Beschädigte während der von ihm erreichten günstigsten sozialen Höhenlage seines Berufslebens ausgeübt hat.
Schlagworte
Zumutbarer Beruf Besondere FälleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000749.X01Im RIS seit
24.02.1975Zuletzt aktualisiert am
19.05.2017