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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §213;Rechtssatz
Ein Bescheid, mit dem eine Abgabengutschrift erteilt wird, ist der Vollstreckung schon rein begrifflich nicht fähig. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kommt daher nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000152.X01Im RIS seit
05.03.1975Zuletzt aktualisiert am
24.07.2013