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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Rechtssatz
Wenn die Ahndung der beleidigenden Schreibweise in der Berufung gleichzeitig mit der sachlichen Erledigung der Berufung erfolgt, dann ist der zeitliche Zusammenhang noch anzunehmen, mag auch das Berufungsverfahren über ein Jahr gedauert haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001821.X03Im RIS seit
04.04.2003Zuletzt aktualisiert am
01.02.2018