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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §117;Rechtssatz
Dadurch, daß eine projektierte Wasseranlage in eine unlösbare Kollision mit bestehenden Fischereirechten gerät, kann die wasserrechtliche Genehmigung des Projektes nicht verweigert werden, zumal das Fischereirecht nicht zu den nach § 12 Abs 2 legcit geschützten Rechten zählt (Hinweis E 27.9.1974, 1689/73). In diesem Fall gebührt aber dem Fischereiberechtigten eine angemessene Entschädigung.Dadurch, daß eine projektierte Wasseranlage in eine unlösbare Kollision mit bestehenden Fischereirechten gerät, kann die wasserrechtliche Genehmigung des Projektes nicht verweigert werden, zumal das Fischereirecht nicht zu den nach Paragraph 12, Absatz 2, legcit geschützten Rechten zählt (Hinweis E 27.9.1974, 1689/73). In diesem Fall gebührt aber dem Fischereiberechtigten eine angemessene Entschädigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001793.X01Im RIS seit
17.03.2003