RS Vwgh 1975/3/17 1285/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1975
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass zum Berufsbild eines in der Verwaltung tätigen Juristen auch die Durchführung von Lokalaugenscheinen gehöre; eine solche Durchführung von Lokalaugenscheinen bedeute keine besondere Erschwernis in der Berufsausübung gegenüber einem Gesunden.

Schlagworte

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere Dienstbeschädigung Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1973001285.X01

Im RIS seit

11.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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