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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass zum Berufsbild eines in der Verwaltung tätigen Juristen auch die Durchführung von Lokalaugenscheinen gehöre; eine solche Durchführung von Lokalaugenscheinen bedeute keine besondere Erschwernis in der Berufsausübung gegenüber einem Gesunden.
Schlagworte
Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere Dienstbeschädigung Zumutbarer Beruf AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001285.X01Im RIS seit
11.12.2002