Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §14 Abs1;Beachte
(hier: Gefährdung des notdürftigen Unterhaltes der mj. Kinder eines in der Männerstrafanstalt einsitzenden Strafgefangenen)Rechtssatz
Die Einhaltung der Vorschrift des § 14 Abs 1 VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten.Die Einhaltung der Vorschrift des Paragraph 14, Absatz eins, VStG hat die Behörde nicht bei der Strafbemessung, sondern erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000770.X03Im RIS seit
21.03.1975Zuletzt aktualisiert am
24.07.2013