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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Genehmigung durch den BM für Justiz, die nur eine Voraussetzung für die vom Leiter einer Strafanstalt zu treffende Entscheidung über ein Ansuchen um Gewährung einer Vergünstigung ist, stellt keinen vor dem VwGH anfechtbaren Bescheid dar.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Genehmigungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justizwesen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Stellungnahmen Mitwirkung am Verfahren vor anderen BehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1947002143.X01Im RIS seit
07.10.2008Zuletzt aktualisiert am
08.10.2008