RS Vwgh 1975/4/11 1672/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1975
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
19/20 Amtssitzabkommen
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AmtssitzAbk IAEO 1958 Art15 Abschn38 lita;
StVO 1960;
VStG;
VwRallg;

Rechtssatz

Unterbricht ein Angestellter der IAEO, der funktionelle Immunität genießt, seine amtliche Tätigkeit, um seinen PKW vom Service abzuholen, so ist er privat unterwegs und daher von der österreichischen Jurisdiktion nicht exempt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001672.X01

Im RIS seit

19.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten