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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §227 Z1;Rechtssatz
Für die in Anwendung des § 228 Abs 1 Z 3 ASVG in Verbindung mit § 227 Z 1 legcit unterstellte Ersatzzeit aus dem Besuch der Hochschule gab es keine Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung. Die deshalb bestehende Unmöglichkeit, über eine solche Versicherungspflicht zu entscheiden, bewirkt, daß durch die Erlassung des Bescheides des Landeshauptmannes der Instanzenzug erschöpft und die Beschwerde an den VwGH zulässig ist.Für die in Anwendung des Paragraph 228, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG in Verbindung mit Paragraph 227, Ziffer eins, legcit unterstellte Ersatzzeit aus dem Besuch der Hochschule gab es keine Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung. Die deshalb bestehende Unmöglichkeit, über eine solche Versicherungspflicht zu entscheiden, bewirkt, daß durch die Erlassung des Bescheides des Landeshauptmannes der Instanzenzug erschöpft und die Beschwerde an den VwGH zulässig ist.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und WohnungswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002121.X01Im RIS seit
17.02.2003