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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Die fachliche Qualifikation eines Arztes, der seine Ausbildung abgeschlossen hat, bevor neue medizinische Verfahren entwickelt oder neue medizinische Erkenntnisse gewonnen wurden, kann ebensowenig bezweifelt werden wie die Qualifikation eines Juristen, der ein Gesetz auszulegen hat, das es zur Zeit seines Studiums noch nicht gegeben hat.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter UntersuchungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000619.X02Im RIS seit
29.04.1975Zuletzt aktualisiert am
23.07.2015