RS Vwgh 1975/4/30 0087/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1975
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Beschwerdeführer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Lage ist den Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides zu beweisen (Zustellung des Zurückweisungsbescheides des Finanzamtes) darf nicht zur Abweisung der gegen diesen erhobenen Berufung führen, sondern es ist die belangte Behörde gehalten aus den Ergebnissen eines einwandfrei durchgeführten Ermittlungsverfahrens mit den Denkgesetzen in Einklang stehenden Schlüsse zu ziehen, wobei bei Vorliegen widersprüchlicher Aussagen über den Zustellvorgang nicht jener der Vorzug gegeben werden darf, die dem Ereignis am nächsten liegt und daher noch unbeeinflußt aus sich aus der Aussage ergebenden Konsequenzen ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974000087.X01

Im RIS seit

30.04.1975

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten