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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Der Umstand, daß der Beschwerdeführer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Lage ist den Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides zu beweisen (Zustellung des Zurückweisungsbescheides des Finanzamtes) darf nicht zur Abweisung der gegen diesen erhobenen Berufung führen, sondern es ist die belangte Behörde gehalten aus den Ergebnissen eines einwandfrei durchgeführten Ermittlungsverfahrens mit den Denkgesetzen in Einklang stehenden Schlüsse zu ziehen, wobei bei Vorliegen widersprüchlicher Aussagen über den Zustellvorgang nicht jener der Vorzug gegeben werden darf, die dem Ereignis am nächsten liegt und daher noch unbeeinflußt aus sich aus der Aussage ergebenden Konsequenzen ist.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000087.X01Im RIS seit
30.04.1975Zuletzt aktualisiert am
22.07.2013