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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß eine am 17.3.1974 begangene Tat verjährt ist, wenn dem Besch im Verwaltungsverfahren insbesondere im Beschuldigtenladungsbescheid die Verwaltungsübertretung nah § 5 Abs 1 StVO vorgeworfen, bei der Einvernahme als Gegenstand nur die Übertretung der StVO 1960 angeführt wurde und erstmals mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 27.6.1974 zum Ausdruck gebracht wurde, daß der Bfr wegen der Verweigerung der Atemluftkontrolle nach § 5 Abs 2 StVO verfolgt wurde.Ausführungen darüber, daß eine am 17.3.1974 begangene Tat verjährt ist, wenn dem Besch im Verwaltungsverfahren insbesondere im Beschuldigtenladungsbescheid die Verwaltungsübertretung nah Paragraph 5, Absatz eins, StVO vorgeworfen, bei der Einvernahme als Gegenstand nur die Übertretung der StVO 1960 angeführt wurde und erstmals mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 27.6.1974 zum Ausdruck gebracht wurde, daß der Bfr wegen der Verweigerung der Atemluftkontrolle nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO verfolgt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001659.X01Im RIS seit
29.01.2003