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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §12 Abs1;Rechtssatz
Nach § 2 Abs 1 Z 5 StVO 1960 ist das Vorhandensein von Bodenmarkierungen zur Kenntlichmachung der Fahrstreifen nicht erforderlich. (hier: unzulässiges Linksabbiegen aus dem mittleren Fahrstreifen einer dreispurigen Einbahn).Nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 5, StVO 1960 ist das Vorhandensein von Bodenmarkierungen zur Kenntlichmachung der Fahrstreifen nicht erforderlich. (hier: unzulässiges Linksabbiegen aus dem mittleren Fahrstreifen einer dreispurigen Einbahn).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000999.X01Im RIS seit
22.01.2003