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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §9 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß der Verlust der Stimme (auch wenn die Bfr Sonderschuloberlehrerin ist) nicht der Blindheit, praktischen Blindheit oder anderen schweren Krankheit gleichzuhalten ist, sondern weniger schwer wiegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001740.X04Im RIS seit
14.03.2003