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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §244;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1794/72 E 13. September 1973 RS 1Stammrechtssatz
Mängelbehebungsaufträge iSd § 275 BAO sind als bloß verfahrensleitende Verfügungen gemäß § 244 BAO einer gesonderten Anfechtung nicht zugänglich; eine dennoch eingebrachte Berufung ist unzulässig.Mängelbehebungsaufträge iSd Paragraph 275, BAO sind als bloß verfahrensleitende Verfügungen gemäß Paragraph 244, BAO einer gesonderten Anfechtung nicht zugänglich; eine dennoch eingebrachte Berufung ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000842.X01Im RIS seit
04.06.1975