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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1 litd;Rechtssatz
Benützt ein Liegenschaftsmiteigentümer einen Teil des Hauses (hier Wohnung) zu betrieblichen Zwecken, so sind die dieses Objekt betreffenden Einkünfte (hier Ablöse) NICHT zusammen mit den sonstigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000661.X01Im RIS seit
10.06.1975