RS Vwgh 1975/6/12 0617/75

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Veröffentlicht am 12.06.1975
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Index

Dienstrecht
43/01 Wehrrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz
63/03 Vertragsbedienstetengesetz

Norm

ADV §16 Abs4
GehG 1956 §17a Abs1
JournaldienstzulagenV BM Landesverteidigung 1972

Rechtssatz

Journaldienstzulage gebührt nicht für Zeiten eines Journaldienstes, für die - allenfalls in Anwendung des § 16 Abs 4 ADV - vollwertiger Freizeitausgleich gewährt wurde. Da § 2 Abs 1 der VO über die Festsetzung der Journaldienstzulagen und der Bereitschaftsentschädigungen für den Bereich des BM f Landesverteidigung, BGBl 559/1973, den im Gesetz verankerten Grundsatz wiederholt, kann er nicht gesetzwidrig sein.Journaldienstzulage gebührt nicht für Zeiten eines Journaldienstes, für die - allenfalls in Anwendung des Paragraph 16, Absatz 4, ADV - vollwertiger Freizeitausgleich gewährt wurde. Da Paragraph 2, Absatz eins, der VO über die Festsetzung der Journaldienstzulagen und der Bereitschaftsentschädigungen für den Bereich des BM f Landesverteidigung, Bundesgesetzblatt 559 aus 1973,, den im Gesetz verankerten Grundsatz wiederholt, kann er nicht gesetzwidrig sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975000617.X01

Im RIS seit

06.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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