Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Die Entwicklung des Gesundheitszustandes eines Menschen mit zunehmendem Alter ist für die Einschätzung der MdE nach § 7 KOVG deshalb nicht entscheidend, weil nicht der Gesundheitszustand als solcher, sondern die durch die DB bewirkte Beeinträchtigung in Hinsicht auf das allgemeine Erwerbsleben maßgebend ist.Die Entwicklung des Gesundheitszustandes eines Menschen mit zunehmendem Alter ist für die Einschätzung der MdE nach Paragraph 7, KOVG deshalb nicht entscheidend, weil nicht der Gesundheitszustand als solcher, sondern die durch die DB bewirkte Beeinträchtigung in Hinsicht auf das allgemeine Erwerbsleben maßgebend ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Einschätzung schwankender LeidenszuständeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001422.X06Im RIS seit
17.01.2003