RS Vwgh 1975/6/16 1422/74

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Veröffentlicht am 16.06.1975
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Die Entwicklung des Gesundheitszustandes eines Menschen mit zunehmendem Alter ist für die Einschätzung der MdE nach § 7 KOVG deshalb nicht entscheidend, weil nicht der Gesundheitszustand als solcher, sondern die durch die DB bewirkte Beeinträchtigung in Hinsicht auf das allgemeine Erwerbsleben maßgebend ist.Die Entwicklung des Gesundheitszustandes eines Menschen mit zunehmendem Alter ist für die Einschätzung der MdE nach Paragraph 7, KOVG deshalb nicht entscheidend, weil nicht der Gesundheitszustand als solcher, sondern die durch die DB bewirkte Beeinträchtigung in Hinsicht auf das allgemeine Erwerbsleben maßgebend ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Einschätzung schwankender Leidenszustände

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001422.X06

Im RIS seit

17.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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