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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Wenn behauptete Gesundheitsschädigungen im Zuge eines Verwaltungsverfahrens nur in den vorgelegten Unterlagen aufscheinen, kann dieser Umstand einer Geltendmachung als Dienstbeschädigung nicht gleichgesetzt werden.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Mittelbare DienstbeschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001422.X05Im RIS seit
17.01.2003