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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §34 Abs4;Rechtssatz
Wenn ein Schutzgebietsfeststellungsbescheid gemäß § 34 Abs 1 WRG 1959 aufgehoben wird, ist der Grundstückseigentümer jedenfalls durch den aufgehobenen Bescheid nach Rechtskraft des Aufhebungsbescheides nicht mehr gehindert, sein Grundstück auf die Art zu benützen, wie es ihm auf Grund bestehender Rechte zusteht.Wenn ein Schutzgebietsfeststellungsbescheid gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 aufgehoben wird, ist der Grundstückseigentümer jedenfalls durch den aufgehobenen Bescheid nach Rechtskraft des Aufhebungsbescheides nicht mehr gehindert, sein Grundstück auf die Art zu benützen, wie es ihm auf Grund bestehender Rechte zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001352.X03Im RIS seit
17.01.2003Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014