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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Reichen die mit dem Nachsichtsansuchen vorgelegten Unterlagen für die Beurteilung der Vermögenslage des Antragstellers nicht aus, ist die Behörde verpflichtet, den Antragsteller zur Vorlage der entsprechenden Unterlagen aufzufordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000919.X01Im RIS seit
18.06.1975Zuletzt aktualisiert am
18.07.2013