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Baurecht - WienNorm
VwGG §49 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2231/65 E 29. Juni 1966 VwSlg 6963 A/1966 RS 3Stammrechtssatz
Der für den Verhandlungsaufwand vorgesehene Pauschbetrag beinhaltet auch den Ersatz der Fahrtkosten für Benützung der Straßenbahn durch eine in Wien wohnhafte Partei bzw deren in Wien wohnhaften Vertreter (hier mitbeteiligte Partei).
Schlagworte
Fahrtkosten Reisekosten Öffentliches Verkehrsmittel in Wien und in den Bundesländern Kilometergeld Mehrmaliger ZuspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X06Im RIS seit
20.11.2019Zuletzt aktualisiert am
20.11.2019