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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs2;Rechtssatz
Durch die Annahme einer objektiv zu kurz bemessenen Tatzeit kann der Bf nicht in einem Recht verletzt werden.
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000395.X08Im RIS seit
29.01.2003