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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 impl;Rechtssatz
Die Frage ob ein als Dienstbeschädigung anerkanntes Leiden (hier: Lungen-TBC) Ursache einer zum Tod führenden Krankheit war, (hier: Lungenentzündung) fällt gemäß § 34 erster Satz KOVG in das Gebiet ärztlichen Fachwissens, sodaß zu ihrer Beantwortung gemäß § 90 Abs 1 KOVG ärztliche Sachverständige heranzuziehen sind.Die Frage ob ein als Dienstbeschädigung anerkanntes Leiden (hier: Lungen-TBC) Ursache einer zum Tod führenden Krankheit war, (hier: Lungenentzündung) fällt gemäß Paragraph 34, erster Satz KOVG in das Gebiet ärztlichen Fachwissens, sodaß zu ihrer Beantwortung gemäß Paragraph 90, Absatz eins, KOVG ärztliche Sachverständige heranzuziehen sind.
Schlagworte
Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Allgemein Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002234.X01Im RIS seit
25.02.2003