RS Vwgh 1975/6/25 1458/74

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Veröffentlicht am 25.06.1975
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0415/63 E 12. September 1963 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht die Verhältnisse des Einzelfalles, sondern das abstrakt gehaltene Berufsbild ist bei der Feststellung der Überdurchschnittlichen Anforderungen (§ 8 KOVG 1957) zugrunde zu legen (hier: Bilanzbuchhalter).Nicht die Verhältnisse des Einzelfalles, sondern das abstrakt gehaltene Berufsbild ist bei der Feststellung der Überdurchschnittlichen Anforderungen (Paragraph 8, KOVG 1957) zugrunde zu legen (hier: Bilanzbuchhalter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001458.X11

Im RIS seit

24.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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