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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 impl;Rechtssatz
Es bedeutet keinen Verfahrensmangel wenn für die berufskundliche Beurteilung ein Amtssachverständiger herangezogen wird.
Schlagworte
Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Neubemessung Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Überprüfung von Sachverständigengutachten Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen und Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001458.X06Im RIS seit
24.01.2003