RS Vwgh 1975/6/25 1458/74

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Veröffentlicht am 25.06.1975
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0678/72 E 26. Februar 1973 RS 3

Stammrechtssatz

Ausführungen, daß bei der gemäß § 8 KOVG vorzunehmenden berufskundlichen Beurteilung festzustellen ist, inwieweit durch eine Venenerkrankung beider Beine eine Erschwerung der beruflichen Aufgabe eines Richters, nach dem objektiven Berufsbild maßgebenden Anforderungen, vor allem hinsichtlich des Sitzens und Stehens, sich ergibt.Ausführungen, daß bei der gemäß Paragraph 8, KOVG vorzunehmenden berufskundlichen Beurteilung festzustellen ist, inwieweit durch eine Venenerkrankung beider Beine eine Erschwerung der beruflichen Aufgabe eines Richters, nach dem objektiven Berufsbild maßgebenden Anforderungen, vor allem hinsichtlich des Sitzens und Stehens, sich ergibt.

Schlagworte

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere Dienstbeschädigung Einschätzungsverfahren Verhältnis zu anderen Normen Materien Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001458.X05

Im RIS seit

24.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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