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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs4;Rechtssatz
Auch wenn der Motor des Fahrzeuges nicht mehr funktionieren sollte, berechtigt § 89a StVO den Lenker nicht, in Kreuzungen, die mit dem Verbotszeichen "Halt vor der Kreuzung" gesichert sind, ohne anzuhalten einzufahren und den allfälligen Querverkehr zu mißachten.Auch wenn der Motor des Fahrzeuges nicht mehr funktionieren sollte, berechtigt Paragraph 89 a, StVO den Lenker nicht, in Kreuzungen, die mit dem Verbotszeichen "Halt vor der Kreuzung" gesichert sind, ohne anzuhalten einzufahren und den allfälligen Querverkehr zu mißachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001795.X01Im RIS seit
31.01.2003