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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §35 Abs3;Rechtssatz
Der Zuschuß wegen Diätverpflegung ist keine vom Einkommen abhängige Leistung, weil er das Vorhandensein einer Zusatzrente gem § 35 Abs 3 KOVG zur Voraussetzung hat.Der Zuschuß wegen Diätverpflegung ist keine vom Einkommen abhängige Leistung, weil er das Vorhandensein einer Zusatzrente gem Paragraph 35, Absatz 3, KOVG zur Voraussetzung hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000364.X01Im RIS seit
10.01.2003