RS Vwgh 1975/7/1 1575/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1975
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
StadtbauO Salzburg 1968 §13;
StadtbauO Salzburg 1968 §14;
VwGG §42 Abs3;
VwGG §63 Abs1;
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Beachte

Vorgeschichte: 1248/73 E 12. März 1974 VwSlg 8568 A/1974;

Rechtssatz

Der Ausgang eines nur von einer unter mehreren Parteien herbeigeführten Rechtsmittelverfahrens ändert an der verfahrensrechtlichen Stellung der am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Parteien nichts, wenn sie durch dieses nicht schlechter gestellt wurden. Sie können daher an einem fortgesetzten Verfahren bei sonst unveränderter Verfahrenslage nicht mehr teilnehmen (im Beschwerdefall hatte die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren den von nur einem unter mehreren Vorstellungswerbern mit Erfolg vor dem VwGH angefochtenen Bescheid gegenüber allen Vorstellungswerbern unter Berufung auf § 42 Abs 3 VwGG 1965 aufgehoben).Der Ausgang eines nur von einer unter mehreren Parteien herbeigeführten Rechtsmittelverfahrens ändert an der verfahrensrechtlichen Stellung der am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Parteien nichts, wenn sie durch dieses nicht schlechter gestellt wurden. Sie können daher an einem fortgesetzten Verfahren bei sonst unveränderter Verfahrenslage nicht mehr teilnehmen (im Beschwerdefall hatte die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren den von nur einem unter mehreren Vorstellungswerbern mit Erfolg vor dem VwGH angefochtenen Bescheid gegenüber allen Vorstellungswerbern unter Berufung auf Paragraph 42, Absatz 3, VwGG 1965 aufgehoben).

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001575.X01

Im RIS seit

28.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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