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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §42 Abs1;Rechtssatz
Die Verpflichtung, Einsicht in die Geschäftsbücher, Belege und Aufzeichnungen zu gewähren, die nach handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren sind, widerspricht nicht dem § 42 Abs 1 ASVG.Die Verpflichtung, Einsicht in die Geschäftsbücher, Belege und Aufzeichnungen zu gewähren, die nach handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren sind, widerspricht nicht dem Paragraph 42, Absatz eins, ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973002005.X02Im RIS seit
27.11.2002Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018