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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs2 litb;Rechtssatz
Das in der Gegenschrift an den VfGH gestellte Kostenersatzbegehren der belangten Behörde für das allenfalls nachfolgende Verfahren vor dem VwGH ist abzuweisen, wenn die an den VwGH abgetretene Beschwerde noch vor Einleitung des Vorverfahrens zurückgezogen wird.
Schlagworte
Bescheidbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001214.X01Im RIS seit
17.02.2003