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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Es ist der Schiedskommission nicht verwehrt, den leitenden Arzt zur Stellungnahme heranzuziehen, ob die Wiederholung des Sachverständigenbeweises im Berufungsverfahren erforderlich ist und gegebenenfalls aus welchen Sachgebieten Sachverständige beizuziehen sind.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Leitender ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001883.X08Im RIS seit
29.09.1975Zuletzt aktualisiert am
05.04.2013