RS Vwgh 1975/9/29 1883/74

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Veröffentlicht am 29.09.1975
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0415/63 E 12. September 1963 RS 2 (hier: Hinweis auf die Österreichische Berufskartei)

Stammrechtssatz

Nicht die Verhältnisse des Einzelfalles, sondern das abstrakt gehaltene Berufsbild ist bei der Feststellung der Überdurchschnittlichen Anforderungen (§ 8 KOVG 1957) zugrunde zu legen (hier: Bilanzbuchhalter).Nicht die Verhältnisse des Einzelfalles, sondern das abstrakt gehaltene Berufsbild ist bei der Feststellung der Überdurchschnittlichen Anforderungen (Paragraph 8, KOVG 1957) zugrunde zu legen (hier: Bilanzbuchhalter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001883.X07

Im RIS seit

29.09.1975

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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