RS Vwgh 2007/1/26 AW 2006/06/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §30 Abs2 Z15;
VwGG §30 Abs2 idF 1976/316;
VwGG §30 Abs2 idF 1984/298;

Rechtssatz

Stattgebung - Interessensbescheid gemäß § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG -

Die im § 30 Abs. 2 VwGG i.d.F. BGBl. Nr. 316/1976 enthalten gewesene Regelung, dass der Antrag auf aufschiebende Wirkung gleichzeitig mit der Beschwerde einzubringen ist (was der VwGH bereits aus der Bestimmung in der Stammfassung abgeleitet hat), hob der VfGH mit seinem E vom 4.10.1979, VfSlg. 8635/1979, als verfassungswidrig auf. § 30 VwGG in der anzuwendenden Fassung (zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 298/1984) enthält keine derartige Regelung mehr. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung ist daher nicht an die Beschwerdefrist gebunden (vgl. Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1987, S 39, FN 4 zu § 30 VwGG).

Schlagworte

Entscheidung über den AnspruchAnspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2006060070.A02

Im RIS seit

13.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten