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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Beachte
Vorgeschichte: 1078/73 E 18. März 1974 VwSlg 8577 A/1974;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2923/51 E 28. Jänner 1953 VwSlg 2835 A/1953 RS 1Stammrechtssatz
Aufgabe des Sachverständigen im Verfahren wegen Gewährung der Pflegezulage ist die Beurteilung, ob und zu welchen Verrichtungen der Beschädigte infolge der Dienstbeschädigung der Hilfe einer anderen Person bedarf und welche dieser Verrichtungen lebenswichtig sind. Nach abgeschlossener Sachverhaltsfeststellung fällt die Schlussfassung darüber, ob der Beschädigte infolge der Dienstbeschädigung so hilflos sei, dass er für lebenswichtige Verrichtungen der Hilfe einer anderen Person bedürfe, in das Gebiet der der Verwaltungsbehörde obliegenden rechtlichen Beurteilung
Schlagworte
Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen und Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000815.X01Im RIS seit
19.02.2003Zuletzt aktualisiert am
19.05.2011