Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0477/75 E 15. Oktober 1975 VwSlg 4901 F/1975 RS 2Stammrechtssatz
Der auf einen ausgeschiedenen Gesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn ist im Feststellungsbescheid festzustellen. Daß der ausgeschiedene Gesellschafter im Zeitpunkt der Erlassung dieses Feststellungsbescheides nicht mehr der Gesellschaft angehört ist ohne Belang (siehe die zit VJ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000479.X02Im RIS seit
15.10.1975Zuletzt aktualisiert am
16.07.2013