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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Ein Glaukom ist ein Leiden "sui generis"; eine Kopfverletzung kann daher keine Ursache dafür sein.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Paarige Organe Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000766.X02Im RIS seit
27.01.2003