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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §55 Abs4;Rechtssatz
Wenn ein Kraftfahrer einen Überholvorgang nicht rechtzeitig beenden kann, aber auf dem von ihm benützten Fahrstreifen vor einer Sperrfläche sein Kfz anhalten könnte, kann er sich wegen des
Verstoßes gegen das Überholverbot nicht auf Notstand berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000528.X02Im RIS seit
24.10.1975Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016