Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KOVG 1957 §14 Abs1 impl;Rechtssatz
Macht die Beschwerde zwar eine inhaltliche Rechtswidrigkeit geltend, enthalten aber die Beschwerdeausführungen lediglich den Vorwurf eines Verfahrensmangels, so ist nur über eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften abzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000021.X01Im RIS seit
09.01.2003