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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2318/52 E 19. Jänner 1955 VwSlg 3627 A/1955 RS 1Stammrechtssatz
Die Behörde hat im Rahmen der Beweiswürdigung festzustellen, ob die Meinung eines ärztlichen Sachverständigen (hier: über die Entscheidung von Lungenkrebs) dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschungen und Erkenntnisse entspricht (bei widersprechenden Auffassungen durch Vernehmung eines Fachmannes des betreffenden Wissensgebietes als Sachverständigen-KOVG)
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001336.X05Im RIS seit
03.04.2003