RS Vwgh 1975/11/24 1336/75

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Veröffentlicht am 24.11.1975
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2318/52 E 19. Jänner 1955 VwSlg 3627 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde hat im Rahmen der Beweiswürdigung festzustellen, ob die Meinung eines ärztlichen Sachverständigen (hier: über die Entscheidung von Lungenkrebs) dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschungen und Erkenntnisse entspricht (bei widersprechenden Auffassungen durch Vernehmung eines Fachmannes des betreffenden Wissensgebietes als Sachverständigen-KOVG)

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001336.X05

Im RIS seit

03.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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