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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2145/55 E 23. April 1958 RS 1Stammrechtssatz
Der Nachweis, daß die in einem Sachverständigenbeweis vertretene wissenschaftliche Aussage auf einer einseitigen oder persönlichen wissenschaftlichen Meinung des Sachverständigen beruht, die mit dem letzten Stande der medizinischen Forschungen und Erkenntnisse nicht vereinbart ist, stellt keinesfalls eine im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unzulässige Neuerung dar.
Schlagworte
Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001336.X03Im RIS seit
03.04.2003