Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34;Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des § 34 zweiter Satz und des § 47 Abs 1 zweiter Satz KOVG sind Erörterungen darüber, ob es sich seinerzeit bei der Feststellung der Dienstbeschädigung im Rentenbemessungsbescheid um einen Irrtum gehandelt hat, nicht mehr am Platz (Hinweis E 10.11.1975, 70/75).Im Anwendungsbereich des Paragraph 34, zweiter Satz und des Paragraph 47, Absatz eins, zweiter Satz KOVG sind Erörterungen darüber, ob es sich seinerzeit bei der Feststellung der Dienstbeschädigung im Rentenbemessungsbescheid um einen Irrtum gehandelt hat, nicht mehr am Platz (Hinweis E 10.11.1975, 70/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000555.X01Im RIS seit
05.03.2003