RS Vwgh 1975/12/10 1021/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1975
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
33 Bewertungsrecht
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

BewG 1955 §53 Abs7 lita idF 1972/447;
WGG 1940 §7;
WGGDV 1940 §11;
  1. BewG 1955 § 53 heute
  2. BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1978

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1225/75 1220/75

Rechtssatz

Ganz allgemeine Beschränkungen des Mietzinses, wie sie sich etwa aus dem Wuchergesetz oder dem PreistreibereiG ergeben, sind nicht als gesetzliche Beschränkung des Mietzinses iSd § 53 Abs 7 lit a BewG anzusehen.Ganz allgemeine Beschränkungen des Mietzinses, wie sie sich etwa aus dem Wuchergesetz oder dem PreistreibereiG ergeben, sind nicht als gesetzliche Beschränkung des Mietzinses iSd Paragraph 53, Absatz 7, Litera a, BewG anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001021.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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