RS Vwgh 1975/12/11 1287/75

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Veröffentlicht am 11.12.1975
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0065/67 E 15. November 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, Aussagen von Personen, die diese in einem wegen Finanzvergehens anhängigen gerichtlichen Strafverfahren als Beschuldigte (also nicht unter Wahrheitspflicht stehend) gemacht haben, im Abgabenverfahren als Beweismittel heranzuziehen und in freier Beweiswürdigung zu werten.

*

E 15.11.1967, 65/67 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001287.X04

Im RIS seit

11.12.1975
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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