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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0065/67 E 15. November 1967 RS 1Stammrechtssatz
Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, Aussagen von Personen, die diese in einem wegen Finanzvergehens anhängigen gerichtlichen Strafverfahren als Beschuldigte (also nicht unter Wahrheitspflicht stehend) gemacht haben, im Abgabenverfahren als Beweismittel heranzuziehen und in freier Beweiswürdigung zu werten.
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E 15.11.1967, 65/67 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001287.X04Im RIS seit
11.12.1975