Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130;Rechtssatz
Wenn ein Bescheid nur wegen der in Betracht kommenden Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes beim VwGH angefochten wird, so ist die Beschwerde abzuweisen, wenn der Antrag des VwGH auf Aufhebung des dem Bescheid zugrunde liegenden § 7 StudGes wegen dessen Außerkrafttetens zurückgewiesen wurde.Wenn ein Bescheid nur wegen der in Betracht kommenden Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes beim VwGH angefochten wird, so ist die Beschwerde abzuweisen, wenn der Antrag des VwGH auf Aufhebung des dem Bescheid zugrunde liegenden Paragraph 7, StudGes wegen dessen Außerkrafttetens zurückgewiesen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000020.X03Im RIS seit
28.11.2002