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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1332/70 E 17. September 1971 RS 1Stammrechtssatz
Die Unterlassung der Aufnahme einer anerkannt gewesenen, jedoch abgeheilten Gesundheitsschädigung in den Spruch des Bescheides ist nicht im Hinblick auf Art II Abs 5 des Bundesgesetzes BGBl 1961/319 rechtswidrig.Die Unterlassung der Aufnahme einer anerkannt gewesenen, jedoch abgeheilten Gesundheitsschädigung in den Spruch des Bescheides ist nicht im Hinblick auf Artikel römisch zwei, Absatz 5, des Bundesgesetzes BGBl 1961/319 rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001457.X02Im RIS seit
27.01.2003