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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1623/72 E 15. Mai 1973 RS 5Stammrechtssatz
Eine nachträglich eingetretene Verschlechterung des Bauzustandes steht der Vollstreckung eines Instandsetzungsauftrages nur dann entgegen, wenn die Instandsetzung technisch unmöglich ist (siehe E eines verstärkten Senates vom 4.5.1970, 1378/68, VwSlg. 7789 A/1970); die nachträglich eingetretene wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Instandsetzung oder wirtschaftliche Abbruchreife hindert die Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme und die Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages ebenso wenig wie die (anhängige oder auch bereits erfolgte) Kündigung der Mieter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000901.X03Im RIS seit
12.03.2003