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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56 impl;Rechtssatz
Es besteht weder ein öffentliches noch ein gesetzlich anerkanntes rechtliches Interesse des Verpflichteten, dass außerhalb des Vollstreckungsverfahrens (hier von der Baubehörde) festzustellen ist, ob sich der für den Titelbescheid maßgebende Sachverhalt wesentlich geändert hat
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000901.X01Im RIS seit
12.03.2003