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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/10/19 0890/71 4Stammrechtssatz
Bei Sachverhaltselementen, die im Ausland ihre Wurzel haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen in dem Maß höher, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001037.X05Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015