RS Vwgh 1975/12/17 1037/75

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Veröffentlicht am 17.12.1975
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/10/19 0890/71 4

Stammrechtssatz

Bei Sachverhaltselementen, die im Ausland ihre Wurzel haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen in dem Maß höher, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1975001037.X05

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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